Es gibt viele Möglichkeiten, sich in der Welt der sozialen Medien auszudrücken. So stehen einem Creator („Influencer“) zum Beispiel verschiedenste Plattformen zur Verfügung, über die er seine Follower erreichen kann. Darüber hinaus kann zwischen unterschiedlichen Formen von Beiträgen gewählt werden, die sich durch die jeweiligen Vor- und Nachteile sowie Voraussetzungen unterscheiden. Wollt ihr euch via Live-Streaming mitteilen, kann dies ggf. eine Rundfunklizenz erfordern.
Was versteht man unter Rundfunk?
Beim Begriff „Rundfunk“ denken die meisten Menschen ausschließlich an die klassischen Angebote Fernsehen und Radio. Allerdings umfasst dieser Begriff laut der Definition im Rundfunkstaatsvertrag – welcher als Rechtsgrundlage gilt – auch Streams im Internet. Hierbei handelt es sich also um die neuen Erscheinungsformen des teilweise altbacken anmutenden Rundfunkbegriffs.
Wer in Deutschland Rundfunk betreiben möchte, benötigt dafür eine medienrechtliche Sendeerlaubnis. Eine solche Rundfunklizenz soll gewährleisten, dass die verbreiteten Inhalte den gesetzlichen Vorgaben zum Jugend- und Verbraucherschutz entsprechen.
Ob die Videos und Streams von YouTubern als Rundfunk gelten und somit eine entsprechende Lizenz notwendig ist, lässt sich allerdings nicht pauschal beurteilen. Stattdessen gilt es die Kanäle und Inhalte anhand der im Gesetz definierten Kriterien zu prüfen. Worauf es dabei ankommt, erklären wir euch nachfolgend.
1. Lineare Verbreitung
Rundfunk lässt sich häufig anhand der linearen Verbreitung erkennen. Das bedeutet, dass die Nutzer nicht selbst entscheiden können, wann ein Beitrag beginnt oder endet. Dies ist zum Beispiel auch der Fall, wenn ihr live zu euren Followern sprecht und diese den Stream zeitgleich empfangen.
Stellt ihr eure Videos allerdings auf Abruf auf YouTube oder einer anderen Videoplattform zur Verfügung – sind diese also „on-Demand“ – handelt es sich dabei rechtlich nicht um Rundfunk. Eine entsprechende Sendeerlaubnis ist hierfür also nicht notwendig.
2. Journalistisch-redaktionelle Gestaltung
Damit Streams als Rundfunk gelten, müssen diese außerdem eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung aufweisen. Dies ist immer dann gegeben, wenn ihr das Gezeigte kommentiert oder das Filmmaterial bearbeitet. Hierunter fallen unter anderem der Einsatz mehrerer Kameras und der Zusammenschnitt des Bildmaterials sowie der Einsatz von Schwenks oder Zoom.
Demnach entfällt auch bei einer unkommentierten Übertragung von einer Live-Cam die Notwendigkeit der Rundfunklizenz.
3. Verbreitung gemäß Sendeplan
Folgt das Streaming-Angebot einem Sendeplan, kann auch dies für die Erfordernis einer Rundfunklizenz sprechen. Als Indizien für einen bestehenden Sendeplan gelten dabei unter anderem die Regelmäßigkeit und Häufigkeit der Beiträge. Ein weiterer Hinweis kann auch eine vorherige Ankündigung des Streams in den sozialen Netzwerken sein. Gleiches gilt, wenn eindeutig erkennbar ist, dass euer Angebot auf eine Fortsetzung ausgelegt ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ihr eine mehrteilige Serie ankündigt.
Liegt hingegen nur eine einmalige oder sporadisch erfolgende Verbreitung von Streams vor, ist in der Regel davon auszugehen, dass kein Sendeplan vorliegt. Auch dies kann dafür sprechen, dass ihr auf eine Rundfunklizenz verzichten könnt.
4. Zuschauerzahlen
Für die Einschätzung, ob eine medienrechtliche Sendeerlaubnis notwendig ist, müssen Creator („Influencer“) zudem die Anzahl der erreichbaren Nutzer berücksichtigen. Können 500 oder mehr Personen gleichzeitig auf den Stream zugreifen, kann es sich um Rundfunk handeln. Hierfür sind allerdings nicht die tatsächlichen Zuschauerzahlen relevant, sondern ausschließlich die technischen Voraussetzungen.
Besteht technisch also die Möglichkeit, die Anzahl der Nutzer auf weniger als 500 Personen zu begrenzen, entfällt in der Regel die Zulassungspflicht.
Vielen Dank an Laura Gosemann für diesen Gastbeitrag! Weiterführende Informationen zu den verschiedenen Facetten des Urheberrechts, den rechtlichen Rahmenbedingungen für YouTuber und der Notwendigkeit einer Rundfunklizenz findet ihr auf dem kostenlosen Ratgeberprotal urheberrecht.de